Würdest du dein Wissen weitergeben und Fotokurse anbieten?

Auf jeden Fall! Die Planung bedarf aber noch ein bisschen Zeit. Folgt mir auf Instagram und Facebook, da wird es immer wieder Informationen zum aktuellen Stand geben.

Wann und mit wie viel Vorlauf sollte ein Shooting bei dir gebucht werden?

 So früh wie nur möglich, denn eventuell müssen wir noch Models, Locations und Visagisten organisieren.

Arbeitest du auch in einem Fotostudio?

Ja, allerdings sind hier nur Termine nach Absprache möglich. Spontane Buchungen sind nur sehr selten umsetzbar. Gern bin ich aber auch beim Kunden vor Ort oder an ausgefallen und tollen Locations.

Was passiert, wenn von meiner Seite ein Shooting abgesagt werden muss? Entstehen Kosten?

Je nachdem wie weit die Planung fortgeschritten ist und welche Kooperationspartner schon fest gebucht worden sind. Hier könnten dann zum Beispiel Kosten in Form von Verdienstausfällen oder einer Locationmiete entstehen. Wir werden das aber für jedes Shooting miteinander besprechen.

Bietest du auch Fotoabzüge, Bücher oder Plakate an?

Aber sicher. Alles ist möglich – einfach fragen.

Wäre auch ein TFP Shooting möglich?

In der Regel nicht. Dennoch mache ich bei einer guten Idee und passenden Person vielleicht eine Ausnahme. Sag niemals nie!

Bekomme ich als Kunde auch die Rohdaten ausgehändigt?

Raw-Bilder geben wir grundsätzlich nicht raus, weil das nur ein Zwischenprodukt vor dem fertigen Bild ist. Die Bildentwicklung ist ein Teil unserer kreativen Arbeit. Die finalen Bilder gibt es im Format als JPEG/TIF in höchster Auflösung nach Abwicklung des Auftrags.

Machst du auch Bewerbungsfotos?

Bewerbungsfotos gehören nicht zu meinem Tagesgeschäft. Trotzdem gilt: Einfach mal anfragen. Wenn es zeitlich passt, mache ich gerne mal eine Ausnahme.

Wie sieht es aus mit Passfotos, Familienshootings und Babyshootings?

Leider nicht, aber hier und da haben wir liebe Kollegen und Kolleginnen, die wir Ihnen gerne empfehlen.

Sind Fotoshootings auch am Wochenende möglich?

Ja, in Ausnahmefällen. In der Regel probiere ich das jedoch zu vermeiden. Mein Wochenende ist mir genauso lieb wie Ihnen.

Werden wir vor Ort gestylt? Gibt es z.B. Visagisten?

Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, empfehle ich immer mit Visagisten zusammen zu arbeiten. Auch hier habe ich natürlich einen festen Kreis an freien Mitarbeitern, die ich immer wieder gern in meine Projekte mit einbeziehe.

Sind die Fotos immer hochauflösend?

Ja, es geht bei 28 Megapixel los und nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Eventuell werden in der Postproduktion aber Fotos teilweise noch richtig zugeschnitten.

Muss ich einen Termin vereinbaren oder kann ich einfach so vorbei kommen?

Mein Terminkalender möchte gefüllt werden, daher bitte immer einen Termin vereinbaren. Das Buchen selbst ist denkbar einfach – anrufen oder E-Mail schreiben.

Warum sehen die Bilder auf meinem Monitor ganz anders aus als bei dem Shooting?

Meine Monitore für die Bildbearbeitung sind alle farbecht kalibriert. Das bedeutet, dass die Bilder auf meinen Monitoren ein 1:1 Bild abgeben, wie sie in Wirklichkeit aussehen und auszusehen haben. Wenn die Bilder auf Ihrem Monitor “komisch” aussehen, liegt es mit hoher Wahrscheinlichkeit an den Einstellungen des Bildschirms.

Für die technikaffinen Leute unter Ihnen: Ich arbeite im Abobe RGB Farbraum.

Wie viel Zeit muss ich für ein Shooting einplanen?

Jedes Shooting ist anders, deshalb kann man das pauschal leider nicht sagen. Aber nach einem Erstgespräch kann ich eine erste Einschätzung geben.

Wie gestalte ich ein Briefing?

Im Grunde genommen reichen Name, Email, Telefonnummer und Ansprechpartner mit einer Beschreibung was und wo fotografiert werden soll. Wenn möglich nennen Sie mir einen Wunschtermin.

Welche Rechte haben wir / haben Sie an den Fotos?

Hier muss ich etwas weiter ausholen. Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Rechte, die ich gerne erkläre:

  1. Das Urheberrecht des Fotografen: Dieses Recht ist nicht übertragbar und bleibt immer bei Michael Vögele – Fotografie. Das Recht auf die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichungen fällt auch darunter. Alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.
  2. Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht: Ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.

     

  3. Das Nutzungsrecht: Das ist das Recht, das für Sie als Kunde am interessantesten ist. Es regelt die Nutzung der Werke im Einzelfall. Für den privaten Gebrauch (Abzüge machen, an Freunde weitergeben usw.) sind alle meine Bilder freigegeben. Zusätzlich erlaube ich die private Nutzung in sozialen Netzwerken unter der Voraussetzung der Namensnennung. Allerdings ist die berufliche und gewerbliche Nutzung von Bildern vertraglich zu vereinbaren.